- Von Manila Klafack
- 06.02.2020 um 10:14
Im Zuge der Einführung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Transaktionssteuer (wir berichteten) will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Kleinsparer steuerlich entlasten. Einem Bericht der „Welt“ zufolge soll der Sparer-Pauschbetrag erhöht werden. Zudem soll es einen neuen Altersvorsorgepauschbetrag geben.
Finanztransaktionssteuer würde Kleinanleger „in die Mangel“ nehmen
GDV kritisiert Vorschlag der Finanztransaktionssteuer
Von derzeit 801 Euro jährlich für Alleinstehende soll der Sparer-Pauschbetrag um 50 Euro steigen. Bei Paaren verdoppelt sich dies entsprechend um 100 Euro auf dann 1.702 Euro. Der Pauschbetrag für die Altersvorsorge soll bei 30 Euro beziehungsweise 60 Euro für Verheiratete liegen.
Diese Maßnahmen sollen laut Bericht zusammen 220 Millionen Euro pro Jahr kosten. 170 Millionen seien es für den neuen Altersvorsorgepauschbetrag. Aus dem Bundesfinanzministerium jedoch bekam die Welt dazu keine Stellungnahme. Es sei lediglich mitgeteilt worden, dass an der Einführung der Transaktionssteuer gearbeitet werde. Erst wenn der Gesetzentwurf stehe, würden Details bekannt gegeben.
Einnahmen aus Finanztransaktionssteuer für Grundrente
Dieser Vorschlag beruhe auf „konzeptionellen Überlegungen hinsichtlich einer Begünstigung von Altersvorsorgeprodukten“, heißt in dem Dokument, auf das sich die Welt beruft. Scholz gehe damit auf die Kritiker an seinen Plänen zur Finanztransaktionssteuer innerhalb der großen Koalition ein.
Denn diese Steuer in Höhe von 0,2 Prozent auf den Kauf von Aktien dürfe nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag nicht die Kleinsparer treffen, die für ihre private Altersvorsorge investieren. Mit etwa 1,5 Milliarden Euro Einnahmen rechnet Finanzminister Scholz durch die Finanztransaktionssteuer. Geld, das er für die Finanzierung der Grundrente einplant.
Der Welt zufolge sei die Union dieser Idee gegenüber aufgeschlossen. „Das ist ein interessantes Vorgehen, das wir uns genau anschauen werden“, wird Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, zitiert. Man müsse sich überlegen, wen die angedachten Freibeträge tatsächlich entlasteten und ob deren Höhe ausreiche.
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